Wir unterscheiden innerhalb des Fotoclubs Michelau verschiedene Formen der Mitgliedschaft:
Gaststatus:
Gäste sind im Fotoclub Michelau jederzeit herzlich willkommen. Als Gast kann jeder an den Vereinsabenden und Veranstaltungen des Fotoclubs teilnehmen der Interesse an der Fotografie hat und sich aktiv oder passiv am Vereinsleben beteiligen möchte. Dieser Gaststatus kann bei einer wiederholten Beteiligung längstens für ein Jahr gewährt werden. Über Ausnahmen von dieser Regelung entscheidet die Vorstandschaft.
Ordentliche Mitgliedschaft:
Sie beginnt aus formalen Gründen stets am 1. Januar eines Jahres. Voraussetzung ist ein vollständig ausgefüllter Mitgliedsantrag (siehe Downloads), der von der Vorstandschaft geprüft und gebilligt wird. Der Mitgliedsbeitrag erfolgt per Bankeinzug für das jeweilige Jahr (siehe unten).
- aktive Mitglieder:
Es handelt sich um Mitglieder die mehr oder weniger regelmäßig an den Vereinsabenden teilnehmen. Dazu gehört insbesondere die Beteiligung an den Wettbewerben zum "Bild des Monats."
- passive Mitglieder:
Es handelt sich um Mitglieder die regelmäßig ihren Vereinsbeitrag zahlen sich jedoch voübergehend oder länger nicht aktiv am Vereinsgeschehen beteiligen können. Nicht selten handelt es sich dabei um ältere Mitglieder, die früher recht aktiv waren. Die Grenze zwischen aktiven und passiven Mitgliedern verläuft fließend.
Mitgliedsbeitrag:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 25,- Euro. Er wird per Bankeinzug im Anschluss an die Michelauer Fotobörse erhoben. Kündigungen der Mitgliedschaft müssen also spätestens bis zum 1. März des laufenden Jahres erfolgen. Eine nachträgliche Erstattung des Mitgliedsbeitrags ist nicht möglich.
Mitgliedsantrag:
Den Mitgliedsantrag zum Herunterladen findet man im Bereich "Download".
Kündigung der Mitgliedschaft:
Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss formlos und schriftlich gegenüber der Vorstandschaft erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.